TG-Gold-Super-Markt

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Übersicht der AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ex Oriente Lux AG

Bedingungen für Edelmetallankauf und Edelmetallschmelze

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zwischen Ihnen ("Kunde") und der Ex Oriente Lux AG ("wir" oder "uns") kommt durch Aufgabe einer entsprechenden Order durch den Kunden und einer Annahme durch uns nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Kaufvertrag zustande, der den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt:

1. Vertragsschluss und Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für künftige An- und Verkäufe; es sei denn, im Rahmen dieser Geschäfte wird die Geltung abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vereinbart.

1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Wir widersprechen bereits hiermit der Verwendung eigener Geschäftsbedingungen durch den Kunden. Sollten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch mit Geschäftsbedingungen des Kunden kollidieren, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorrangig. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dies ausdrücklich und schriftlich dem Kunden bestätigen.

1.3. Ankaufs- und Verkaufsaufträge des Kunden können im Internet unter www.gold-super-markt.de oder telefonisch über unsere Bestellhotline erteilt werden. Diese Aufträge gelten als an uns gerichtetes Angebot zum Abschluss einen Kaufvertrages betreffend des An- bzw. Verkaufs eines der von uns zum An- bzw. Verkauf angebotenen Edelmetalle ("Edelmetalle") durch den Kunden an uns auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Annahme dieses Angebots erfolgt entweder durch Zugang einer Auftragsbestätigung, die auch in Textform erfolgen kann, durch Zugang einer Abrechnung, die auch den verbindlichen An- bzw. Verkaufskurs enthält, oder im Falle des Ankaufs durch den Kunden spätestens mit Übergabe des Edelmetalls. Im Falle des Verkaufs von Edelmetallen durch den Kunden an uns erfolgt die Annahme erst nach Abschluss der Ankaufprüfung, bei der das dem Kunden gehörende Edelmetall auf seine Echtheit und Verkehrsfähigkeit zu den momentanen Marktbedingungen geprüft wird (Ankaufprüfung). Ergibt die Ankaufprüfung, dass ein Ankauf nicht möglich ist, senden wir das Edelmetall auf Kosten und Risiko des Kunden durch ein Werttransportunternehmen an ihn zurück.

2. Informationspflicht

TG Goldsupermarkt ist eine Marke und Goldsupermarkt.de ist die Onlinehandelsplattform der Ex Oriente Lux AG mit Sitz in Reutlingen, Handelskammer Reutlingen, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 725521, mit ladungsfähiger Anschrift Hohbuchstraße 59, D-72762 Reutlingen, Telefon 07121/920140, Telefax 07121/920111, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Thomas Geissler.

3. Kein Widerrufsrecht

Da der Preis von Edelmetallen auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegt, auf die wir keinen Einfluss haben und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht für den vorliegenden Vertrag gemäß § 312d Absatz 4 Ziffer 6 BGB auch dann kein Widerrufsrecht des Kunden, wenn dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

4. Preise und Gebühren

4.1. Die Ausführung der Aufträge erfolgt durch unser Handelssystem mit unseren Lieferanten zu den in diesem Handelssystem gestellten An- bzw. Verkaufskursen. Bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden sind die gestellten Kurse freibleibend und unverbindlich.

4.2 Der Kunde trägt die im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf entstehenden Gebühren und Auslagen nach Maßgabe unseres Preisverzeichnisses in der jeweils geltenden Fassung, welches Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

5. Fälligkeit des Kaufpreises

5.1. Der Kaufpreis ist im Falle des Ankaufs durch den Kunden bei Erhalt einer entsprechenden Abrechnung sofort und ohne Abzug per Vorkasse zur Zahlung auf das in der Abrechnung bezeichnete Konto zur Zahlung fällig.

5.2. Zahlt der Kunde nach Erhalt der Abrechnung nicht innerhalb von drei Bankarbeitstagen, so kommt er mit Ablauf des dritten Bankarbeitstages in Verzug.

6. Lieferung und Abholung

6.1. Die Lieferung der Edelmetalle durch uns erfolgt innerhalb von bis zu 10 Werktagen nach Vertragsschluss. Bitte beachten Sie, dass wir keinen Einfluss auf die Liefergeschwindigkeit der Versanddienstleister haben.

6.2. Liefert unser Lieferant uns die Edelmetalle nicht spätestens vier Wochen nach Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden, sind wir zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt.

6.3. Verbindliche Liefer- oder Abholtermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung einer bestimmten Liefer- oder Abholzeit zu einem vereinbarten Liefer-/Abholtermin ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Mehrkosten, die durch erfolglose Liefer- oder Abholtermine entstehen, trägt der Kunde.

6.4. Lieferungen sind nur an Lieferadressen in eines der nachfolgend genannten Länder möglich und erfolgen durch ein Werttransportunternehmen. Für den Zeitpunkt des Gefahr- und Lastenübergangs gelten die §§ 447, 474 Absatz 2 BGB.

  • » Belgien
  • » Bosnien und Herzegowina
  • » Deutschland
  • » Dänemark
  • » Estland
  • » Finnland
  • » Frankreich
  • » Färöer
  • » Gibraltar
  • » Griechenland
  • » Grönland
  • » Irland
  • » Island
  • » Italien
  • » Kroatien
  • » Liechtenstein
  • » Luxemburg
  • » Malta
  • » Monaco
  • » Niederlande
  • » Norwegen
  • » Polen
  • » Portugal
  • » Schweden
  • » Serbien
  • » Slowakei
  • » Slowenien
  • » Spanien
  • » Tschechische Republik
  • » Türkei
  • » Ungarn
  • » Vatikanstadt
  • » Vereinigtes Königreich

6.5. Bei Lieferungen in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an. Weitere Informationen finden Sie beispielsweise unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
sowie speziell für die Schweiz unter http://xtares.admin.ch/tares/login/loginFormFiller.do

6.6. Im Falle des Verkaufs durch den Kunden an uns vermitteln wir auf Wunsch die Abholung durch ein Werttransportunternehmen. Stattdessen kann der Kunde statt der Abholung durch ein Werttransportunternehmen eine andere Versandart wählen. Der Kunde trägt in jedem Fall das Risiko und die Beweislast dafür, dass das Edelmetall nebst allen hierzu benötigten und beim Ankauf vorhandenen Papieren in einer die Ankaufprüfung ermöglichenden Weise bei uns eingeht.

7. Gewährleistung

7.1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen; soweit hierin nicht abweichend geregelt.

7.2. Im Falle eines Mangels sind die Rechte des Kunden zunächst auf ein Verlangen auf Nacherfüllung beschränkt. Sonstige Gewährleistungsrechte kann der Kunde erst nach dem einmaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend machen.

8. Haftung

8.1 Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

8.2. Für sonstige Schäden haften wir nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

8.3. Im übrigen ist jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die Edelmetalle bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller unserer Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich künftiger Ansprüche unser Eigentum.

9.2 Bis zum Erwerb des Eigentums ist der Kunde nicht berechtigt, über die Edelmetalle durch Verpfändung oder Sicherungsübereignung oder in sonstiger Weise zu verfügen oder diese zu verarbeiten oder umzubilden. Soweit der Kunde die Edelmetalle dennoch verarbeitet oder umbildet, geschieht dies für uns, jedoch ohne Verpflichtung für uns. In diesem Fall setzt sich unser Eigentum an der durch Verarbeitung oder Umbildung entstandenen neuen Sache wertmäßig fort; die Übergabe dieser neuen Sache an uns wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die neue Sache für uns unentgeltlich verwahrt.

9.3 Im Falle jeglicher Beeinträchtigung unseres Eigentums durch Dritte hat der Kunde den Dritten auf das Bestehen dieses Eigentumsvorbehaltes und uns auf die Beeinträchtigung unserer Rechte durch diesen Dritten hinzuweisen. Der Kunde trägt die aus der Wahrnehmung unserer Rechte entstehenden Kosten und Auslagen, soweit die in vorstehendem Satz genannten Mitteilungen nicht unverzüglich erfolgen.

10. Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Forderungen zu.

11. Geldwäschegesetz

11.1. Soweit wir nach dem Geldwäschegesetz und anderen rechtlichen Bestimmungen zur Identifizierung oder der Überprüfung des Kunden verpflichtet sind, verpflichtet sich der Kunde, uns die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen. Der Kunde ist auch ohne entsprechende Aufforderung verpflichtet, sich nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) durch Übersendung einer Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses und, soweit dies aus diesen Dokumenten nicht ersichtlich ist, durch Angabe von Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu identifizieren, soweit ein Bargeschäft im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 2 GwG vorliegt.

11.2. Der Kunde erklärt, dass er auf eigene Rechnung handelt (§ 3 Absatz 1 Ziffer 3 GwG).

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Reutlingen.

12.3. Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart, Reutlingen.

12.4. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

Stand: Oktober 2009

 

Bedingungen für den Edelmetallankauf und
die Edelmetallschmelze der Ex Oriente Lux AG ( EOL )

Die Ex Oriente Lux AG ( EOL ) bietet Dritten die Möglichkeit über ihre Marke“ TG Goldsupermarkt“ und ihre Online-Handelsplattform  „ Gold-Super-Markt.de“   Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin, Paladium in Form von Barren und Münzen zu veräußern.

Zwischen Ihnen ( Verkäufer ) und der Ex Oriente Lux AG ( EOL ) kommt durch Abgabe eines entsprechenden Verkaufsauftrages und durch unsere oder ihre Annahme und nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Kaufvertrag zustande, der den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt:

1.   Informationspflicht

TG Goldsupermarkt ist eine Marke und Gold-Super-Markt.de ist die Online-Handelsplattform der Ex Oriente Lux AG (EOL) mit Sitz in Reutlingen, Handelskammer Reutlingen,  eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 725521, mit ladungsfähiger Anschrift Hohbuchstraße 59, D-72762 Reutlingen, Telefon 07121/920140, Telefax 07121/920111, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Thomas Geissler.

2.   Geltungsbereich

2.1   Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Verkäufer und EOL in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufs gültigen Fassung. Sie gelten auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für künftige Ankäufe.

2.2   Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Verkäufers oder Gegenbestätigungen unter Hinweis auf die Geltung eigener Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Sie bleiben so lange unwirksam, bis EOL ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Sollten, trotz vorgenannter Bestimmungen,  Allgemeine Geschäftsbedingungen kollidieren, so gelten die hier niedergelegten Regelungen vorrangig

2.3   Mit der Einlieferung des Kaufgegenstandes erkennt der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

3.   Kaufgegenstand

3.1   EOL erwirbt vom Verkäufer ausschließlich Edelmetalle wie Gold, Silber, Platin, Paladium in Form von Barren und Münzen.

3.2   EOL behält sich vor Kleinstmengen abzulehnen, die nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine Aufarbeitung nicht gerechtfertigten.

3.3   Alle Edelmetallgegenstände werden zur Überprüfung ihres Gewichts und ihres Feingehalts teilweise oder vollständig zerstört und einer Scheideanstalt zugeführt.  EOL ist nicht verpflichtet sich vorher mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzten, soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Wertermittlung teilweise oder vollständig zerstört werden, was den Regelfall darstellt. Edelmetallbarren und Edelmetallmünzen die handelbar sind, werden, wenn sie gut erhalten und ohne Zerstörung prüfbar sind, in ihrer Form erhalten.

3.4   Eine vollständige oder teilweise Zerstörung, die zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist, begründet weder einen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages, noch auf Schadenersatz.

Der Verkäufer verpflichtet sich vor Übersendung der Ware sämtliche Edel-, Halbedel- oder Schmucksteine sowie Uhrwerke, Uhr- oder sonstige Bänder, Zahnreste et cetera von der Ware zu entfernen. Geschieht dies nicht, gilt das Eigentum an diesen Gegenständen oder Bestandteilen der übersendeten Ware, im Falle des Zustandekommens eines Kaufvertrages, als aufgegeben. Ansprüche auf Wertersatz gegenüber EOL bestehen nicht.

4.   Vertragsschluss

4.1   Der Verkäufer bietet seine Edelmetallware online über die Verkaufsplattform auf https://www.gold-super-markt.de an. Die Verkaufsplattform enthält Preise, die EOL unter Berücksichtigung der aktuellen Börsenkurse für Edelmetalle, in der angegebenen Menge und der angegebenen Feinheit, zum Zeitpunkt des Angebotes bezahlt. Durch das Absenden des Angebotes gibt der Verkäufer mit Zugang  bei EOL ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages  auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des durch die Verkaufsplattform ermittelten Preises ab. Der Verkäufer versichert, dass seine Angaben der Wahrheit entsprechen. Weiterhin, dass er volljährig, voll geschäftsfähig und alleiniger Eigentümer der eingesandten Edelmetallware ist, bzw. zum Verkauf berechtigt ist. Er versichert ferner, dass die Edelmetallware nicht belastet ist durch Rechte Dritter und weder direkt noch indirekt aus rechtswidrigen Handlungen stammt.

4.2   Die Annahme des Angebots erfolgt nach Abschluss der Ankaufprüfung, bei der das durch den Verkäufer versendete Edelmetall auf seine Echtheit, Gewicht, Feinheit und Wiederverwertbarkeit geprüft wird. Die Ankaufprüfung hat in angemessener Frist, längstens innerhalb von zwei Bankarbeitstagen zu erfolgen. Nimmt EOL das Angebot an, kommt dadurch ein Kaufvertrag zustande. Ergibt die Prüfung der Ware, dass  das im der Verkaufsplattform angegebene Gewicht vom tatsächlichen Gewicht , bis 30 Gramm  um 20 %, bei mehr als 30 Gramm um 10%  oder mehr oder vom Feingehalt nach oben oder unten abweicht, wird EOL den Verkäufer unverzüglich kontaktieren und ihrerseits dem Verkäufer ein Angebot unterbreiten. Grundlage für den Abschluss eines Kaufvertrages ist sodann der per Textform dem Verkäufer übermittelte Prüfbericht von EOL. Nimmt der Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des Prüfberichts  das Angebot von EOL an, kommt dadurch der Kaufvertrag zu dem sodann geltenden, aktuellen Preis, der sich aus nachstehender Ziffer 4.4 bemisst, zustande. Anderenfalls gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen.

4.3   Kommt es nicht zu einem Kaufvertrag oder ergibt die Ankaufprüfung aufgrund der Menge oder des Feingehalts, dass ein Ankauf nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, sendet EOL die  Ware auf Kosten und Risiko des Verkäufers an ihn zurück.

Der Verkäufer hat den Betrag für die Rücksendung  inklusive Verpackung in Höhe von 15,00 Euro, sowie den Abholpreis gemäß Ziffer 6.1  vor der Rücksendung an EOL zu überweisen. Geschieht dies nicht steht EOL ein Zurückbehaltungsrecht zu. Darüber hinaus stimmt der Verkäufer zu, dass EOL die Ware, für den Fall, dass die Abholungs- und Rücksendekosten nicht beglichen werden, nach 28 Tagen entsorgen kann.

4.4  EOL verpflichtet sich zur Auszahlung des zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preises - sofern die Edelmetalle innerhalb von 2 Bankarbeitstagen bei der EOL eingegangen sind. Ansonsten zahlt EOL den zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Kaufvertrages, geltenden Preis, der den tagesaktuellen Börsenkurs für Edelmetalle berücksichtigt und über die Verkaufsplattform einsehbar ist.

5.   Rücktrittsrecht, Widerrufsrecht

5.1   Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht. Im Falle eines gesetzlichen Rücktrittsrechts ist die Rückgabe von Ware die bereits der Scheideanstalt zugeführt wurde, ausgeschlossen.

5.2   Es besteht kein Widerrufsrecht. Da der Preis von Edelmetallen auf den Finanzmärkten Schwankungen unterliegt, auf die EOL keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, besteht für den vorliegenden Vertrag gemäß § 312 d Absatz 4 Ziffer 6 BGB auch dann kein Widerrufsrecht des Verkäufers, wenn dieser Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

6.   Versand und Abholung

6.1 Der Verkäufer hat die Ware von einem Logistikpartner der EOL abholen zu lassen.

6.2   EOL stimmt den Abholtermin mit dem Logistikpartner anhand der vom Verkäufer auf der „Verkaufsplattform“ gemachten Angaben ab.  Die Vereinbarung einer bestimmten Abholzeit zu einem vereinbarten Abholtermin ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Der Verkäufer hat daher dafür Sorge zu tragen, am vereinbarten Abholtag zwischen 08:00 Uhr und  17:00 Uhr an der von ihm angegebenen Abholadresse verfügbar zu sein. Mehrkosten, die durch erfolglose Abholtermine entstehen, trägt der Verkäufer . Die Abholung von einer Insel – z.B. Sylt – bedarf eines besonderen Hinweises durch den Verkäufer und einer gesonderten Vereinbarung.

6.3   Der Verkäufer ist verpflichtet, die Sendung so zu verpacken, dass Begriffe vermieden werden, die auf den Inhalt der Sendung schließen lassen könnten. Er ist ferner angehalten mindestens einen Bildnachweis der zu versendenden Edelmetallware zu führen. Sollte eine Rechnung der Ware vorhanden sein, so ist diese- in Kopie – der Sendung beizufügen.  In jedem Fall trägt der Verkäufer die Beweislast  für den Inhalt der Sendung.

6.4   Ist der Verkäufer Verbraucher, geht bei Abholung der Ware beim Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung  bereits mit Übergang an den Logistikpartner über.

6.5   Ist der Verkäufer Unternehmer,  geht bei Abholung der Ware beim Verkäufer die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware erst auf EOL über, sobald die Ware vom Logistikpartner an EOL übergeben wurde.

6.5   Der Verkäufer ist verpflichtet den Warenbegleitschein oder einen diesem entsprechenden, den er von EOL per Email oder Telefax erhalten hat der Sendung beizulegen. Auf diesem sind das vom Verkäufer ermittelte Gewicht sowie der Feingehalt des Edelmetalles zu  vermerken. EOL öffnet die Sendung unter Kameraaufzeichnung. Danach  wird das Edelmetall mit einer geeichten Waage gewogen und im Anschluss  einer Laborprüfung zur Bestimmung der Echtheit und des Feingehaltes zugeführt.

7.   Bezahlung des Kaufpreises

7.1   EOL überweist  innerhalb von fünf  Werktagen nach Zustandekommen des Kaufvertrags den Kaufpreis gemäß Ziff. 4.3 abzüglich des Abholpreises (Versandkosten) auf das vom Verkäufer in seinem Angebot angegeben inländisches Bankkonto.

7.2   Handelt es sich bei dem Verkäufer um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB  und tätigt er den Verkauf im Rahmen seines Unternehmens, muss dies gesondert angezeigt werden. Eine Nichtbeachtung führt zu Schadenersatzansprüchen von EOL dem Unternehmer gegenüber. Nach Angebotsannahme verpflichtet sich der Unternehmer  EOL eine dem aktuellen Recht entsprechende Rechnung auszustellen und zuzusenden. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang bei EOL.

8.   Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten ( Geldwäschegesetz – GwG )

8.1.  Soweit EOL nach dem Geldwäschegesetz und anderen rechtlichen Bestimmungen zur Identifizierung oder der Überprüfung des Verkäufers verpflichtet ist, verpflichtet sich der Verkäufer, EOL die entsprechenden Unterlagen bereitzustellen und Auskünfte zu erteilen. Der Verkäufer ist auch ohne entsprechende Aufforderung verpflichtet, sich nach den Bestimmungen des Geldwäschegesetzes (GwG) durch Übersendung einer Kopie eines Personalausweises oder Reisepasses und, soweit dies aus diesen Dokumenten nicht ersichtlich ist, durch Angabe von Name, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anschrift zu identifizieren, soweit ein Bargeschäft im Sinne von § 3 Absatz 2 Ziffer 2 GwG vorliegt.

8.2.  Der Verkäufer ist verpflichtet offenzulegen, wenn er nicht auf eigene Rechnung handelt. EOL behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall eine Identitätsprüfung und – aufzeichnung vorzunehmen.

9.   Haftung

9.1   EOL haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

9.2   Für sonstige Schäden haftet EOL nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch EOL, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

9.3   Im Übrigen ist jede Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

10.  Aufrechnung

Das Recht zur Aufrechnung steht dem Verkäufer nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von EOL anerkannten Forderungen zu.

11.  Schlussbestimmungen

11.1  Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des UN-Kaufrechts und des deutschen Internationalen Privatrechts

11.2  Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Reutlingen.

11.3  Erfüllungsort ist, soweit nicht abweichend vereinbart und zulässig, Reutlingen.

11.4  Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Bestimmungen. Entsprechendes gilt bei Vertragslücken.

 

Stand: Dezember 2011

 

 

 

 
Ansprechpartner: 0800 725 666 66 (freecall)

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